Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitspapieren
Abmahnung
Kündigungsschutzklage
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Aufhebungsvertrag
Freistellung
Arbeitszeugnis
Abfindungen in minimaler/maximaler Höhe
Sonderzahlungen
Altersteilzeit
Mobbing
Urlaubsanspruch
Betriebsübernahme
Tarifvertragsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
und viele weitere Themen.
Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie bereits umfassende Informationen zu Ihrem individuellen Sachverhalt, ihren Erfolgsaussichten, ihren Risiken und eventuell anfallenden Kosten. Sollten Sie mit diesen Informationen zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber / Arbeitnehmer kommen, treten wir für Sie als Vermittler zwischen Arbeitgeber / Arbeitnehmer auf. Sollte eine außergerichtliche Lösung dennoch nicht zu stande kommen, werden wir Sie in dem anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren kompetent und mit langjähriger Erfahrung vertreten.
Denken Sie daran, dass ein schnelles Handeln oftmals wegen der bestehenden Fristen (z.B. wegen der Klagefrist von drei Wochen gegen Kündigungen) unumgänglich ist.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer und
Rechtsanwalt Tobias Gaiser