STUTTGART-ANWALTSKANZLEI  FISCHER SEIFERT GAISER
IHRE RECHTSANWALTSKANZLEI IN STUTTGART UND WEIL IM SCHÖNBUCH | RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT
ERBRECHT

"Altersvorsorge", ein Wort, welches in jedem Alter und für jedes Alter von Bedeutung ist. Denn ob Sie 30 Jahre alt sind und eine Familie haben, 50 Jahre alt sind und ein Unternehmen leiten oder ob Sie 70 Jahre alt sind und verheiratet oder allein leben, Sie haben Ihre eigene persönliche Lebenssituation und Ihre eigene Vorstellung über die Zukunft. Doch ist Ihre Zukunftsvorstellung auch juristisch abgesichert?

Denn wir als Anwälte müssen häufig feststellen, dass aufgrund unzureichender Patientenverfügungen, schlecht vorbereiteter Unternehmensnachfolgen oder nicht juristisch einwandfeier Testamente Familienstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung hat unsere Kanzlei ein umfassendes Servicepaket entwickelt, welches eine "Vorsorge rundum" gewährleistet, die von unseren Mandanten sehr gern teilweise oder als Komplettpaket genutzt wird.

 

UNSER SERVICEPAKET FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER UMFASST:

  • Patientenverfügung (s. Fachartikel in unseren News)
  • Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht
  • Beratung bei Schenkung, Stiftung und Ausstattung zu Lebzeiten
  • Beratung bei Auslandsvermögen
  • Beratung bei Betriebs-/Unternehmensnachfolge und Übergangsregelungen
  • Testamentserrichtung / Testamentsgestaltung für Privatpersonen / Unternehmer
  • Testamentsüberprüfung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
  • Testamentsbeurkundung durch den Notar
  • Testamentsaufbewahrung
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsanfechtung

DER VORTEIL DIESES SERVICEPAKETS:

  • Alles wird "unter einem Dach" in unserer Anwaltskanzlei (oder ggf. bei Ihnen zu Hause) abgewickelt und aufbewahrt.
  • Dies ist eine komfortable Lösung sowohl für Sie als unser Mandant, als auch für Ihre Angehörigen. 
  • Wünsche, Risiken und Realisierbarkeit werden besprochen.
  • Streitigkeiten unter Angehörigen und spätere Erbstreitigkeiten werden weitestgehend vermieden, da Ihr tatsächlicher Wille juristisch korrekt formuliert und abgesichert ist.
  • Als Anwalt vertreten wir kompetent und zuverlässig Ihren Willen und Ihre Rechte.

 

 

Weitere Informationen zu unserem Servicepaket: 

  • Testamentserrichtung / Testamentsgestaltung: 

Zur juristisch einwandfreien, individuellen Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung, die Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, ist eine fundierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Dies gilt auch, wenn es sich um Betriebsvermögen, eine Unternehmensnachfolge oder um Vermögen im Ausland handelt.

Damit Ihr Testament nicht ein unvollkommenes Standard-Testament wird oder Folgen enthält, die Sie nicht wollen (z.B. beim Ehegattentestament), erstellen wir  in direkter Zusammenarbeit mit Ihnen Ihr Testament rechtsverbindlich und vollständig. Auslegungsprobleme bestehen dann im Erbfall nicht mehr.  

  • Testamentsüberprüfung: 

Besteht bereits ein Testament, und Sie wollen es auf seinen juristisch einwandfreien Inhalt entsprechend Ihren Wünschen überprüfen lassen, so werden wir  Ihnen mit fachkundigem Rat und Kompetenz zur Seite stehen. Dabei sind Diskretion und Vertrauen für uns selbstverständlich.

 

Durch unseren engen Kontakt zu Steuerberatern ist ebenfalls eine steuerliche Überprüfung Ihres Testaments in unserer Kanzlei möglich. 

  • Testamentsbeurkundung: 

Eine notarielle Beurkundung des Testaments ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch häufig empfehlenswert sein.  In diesem Fall vermitteln wir Ihnen einen fachkundigen Notar, der Ihr Testament auch bei uns in der Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause beurkundet. 

  • Testamentsaufbewahrung: 

Für unsere Mandanten bewahren wir die erstellten Testamente auf Wunsch auf. 

  • Testamentsvollstreckung: 

Oftmals ist den Angehörigen der tatsächliche Wille des Erblassers nicht bekannt. Dies führt erfahrungsgemäß zu Erbstreitigkeiten, die umgangen werden können, wenn das Testament juristisch einwandfrei formuliert ist und ein Testamentsvollstrecker ernannt wurde, der den tatsächlichen Willen des Verstorbenen kennt. Um einzelne Angehörige oder Freunde nicht mit eventuell auftretenden Erbstreitigkeiten zu belasten, ist es sinnvoller, als neutrale dritte Person einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Wir übernehmen in Ihrem Auftrag kompetent und zuverlässig die Testamentsvollstreckung und stehen Ihren Angehörigen / Erben in dieser Zeit vertrauensvoll zur Seite. 

 

  • Vertretung des Erben in allen Nachlassangelegenheiten und Erbstreitigkeiten:

 

Was ist im Todesfall eines Angehörigen zu tun? Welche Schritte sind einzuleiten? Welche Fristen sind zu beachten? Hatte der Verstorbene Schulden?

All diese Fragen belasten den Erben, zusätzlich zu seiner mentalen Ausnahmesituation nach dem Todesfall seines Angehörigen.

Damit die Erben gerade hier keine Fehler machen, vertreten wir diese fachkundig und unverzüglich, sofort nach Beauftragung. Wir klären für Sie, ob der Nachlass frei von Schulden ist, beraten Sie über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, leiten die notwendigen Maßnahmen ein und wahren Ihre Rechte gegenüber Miterben in der Erbengemeinschaft.

Anwaltliche Vertretung sichert Ihre erbrechtlichen Ansprüche nach allen Seiten.

  • Testamentsanfechtung: 

Sollte ein bereits bestehendes Testament zweifelhaft sein, da der tatsächliche Wille des Verstorbenen nicht mit dem Testament des Verstorbenen übereinstimmt, so werden wir Sie im Rahmen einer erbrechtlichen Erstberatung über Ihre Erfolgsaussichten, Risiken, möglichen Kosten und über die geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte informieren. Um eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erziehlen, treten wir für Sie als kompetenter und langjährig erfahrener Vermittler auf. Dabei ist unser Bestreben, ihre Rechte optimal durchzusetzen. Sollte ein erbrechtliches Gerichtsverfahren dennoch nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Sie kompetent um Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

 

Unser Service kann sowohl als Teilleistung, als auch als Komplettpaket in Anspruch genommen werden.

 

 

 

Ihr  Ansprechpartner:  Rechtsanwalt Alexander Fischer

 


 

 

 

 

 

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