
Jährlich gehen tausende von Unternehmen, Selb-ständige und Privathaushalte in die Insolvenz, weil sie den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen können. Dies geschieht stets aus den unterschiedlichsten Gründen, die häufig gar nicht durch den Schuldner selbst verursacht wurden, diesen aber in eine verzweifelte Lage versetzen.Unsere Kanzlei bietet Ihnen in solchen wirtschaft- lichen Krisen insolvenzvermeidende Beratungen an, setzt sich mit Ihren Gläubigern auseinander, bereitet Insolvenzanträge vor und begleitet Sie, falls not- wendig, durch das Insolvenzverfahren bis zur Ertei- lung der Restschuldbefreiung.
Überschuldete Privatpersonen:
Hier gilt es, für Sie zunächst eine Stabilisierung Ihrer finanziellen Mittel zu erreichen, sich gegebenenfalls mit Ihren Gläubigern auseinanderzusetzen und eine Sanierung anzustreben.
Ist eine Verbraucherinsolvenz unumgänglich, so kann diese unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Restschuldbefreiung enden.
Überschuldete Selbständige und Unternehmer:
Hier ist die Regelinsolvenz der geeignete Weg um wieder finanzielle Räume zu schaffen. Unsere anwaltliche Tätigkeit bezieht sich hierbei auf die kompetente Beratung und Vertretung in allen Phasen der Insolvenz.
Unsere Rechtsanwälte vertreten dabei Ihre Rechte und Interessen, und stehen Ihnen während Ihrer gesamten Rechtsangelegenheit als fachkundige Ansprechpartner hinsichtlich Ihrer Fragen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer