Wir beraten und begleiten bereits seit vielen Jahren Softwarehersteller, Softwareentwickler und IT-Unternehmen in allen rechtlichen Bereichen, die mit der Entwicklung und dem Vertrieb Ihrer Produkte einher gehen. Denn gerade die juristisch korrekte Gestaltung und Prüfung von Softwareverträgen erfordert versiertes Fachwissen.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst:
Softwareentwicklungsverträge
Softwareüberlassungsverträge
Softwarevertriebsverträge
Softwarepflegeverträge
Software-Lizenzen
Support-Verträge
Gewährleistung
Haftung
Urheberrecht
Domain-Recht
Unser Ziel ist die optimale juristische Absicherung Ihres Unternehmens!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer