STUTTGART-ANWALTSKANZLEI  FISCHER SEIFERT GAISER
IHRE RECHTSANWALTSKANZLEI IN STUTTGART UND WEIL IM SCHÖNBUCH | RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT
MAHNABTEILUNG

Forderungsmanagement - Mahnwesen - Zwangsvollstreckungswesen

 

Online -  und ohne weiteren Aufwand für Sie! 

 

 

Für alle Geldforderungen, die sich gegenüber Ihren Schuldnern bisher schwer oder nicht realisieren lassen, steht Ihnen unsere kanzleieigene Mahnabteilung zur Verfügung.

 

 

Wir erledigen für Sie:  

  • Rechtliche Prüfung des Bestehens der Forderung                                                     und von Rechten aus Eigentumsvorbehalten
  • Schriftverkehr mit dem Schuldner
  • Berechnung der Verzugszinsen und des weiteren umlagefähigen Verzugsschadens
  • Vorbereitung der gerichtlichen Mahnverfahren
  • Schriftliche und telefonische Korrespondenz mit Gerichten, Insolvenzverwaltern und Gerichtsvoll- ziehern
  • Vertretung vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland
  • Beschaffung eines rechtskräftigen gerichtlichen Zahlungstitels
  • Beantragung des Kostenfestsetzungsbeschlusses
  • Durchführung der Zwangsvollstreckung bei Bedarf (Dabei suchen wir für Sie die besten Zwangsvoll- streckungswege in das vorhandene Vermögen Ihres Schuldners und führen diese bis zur Been- digung konsequent durch.)
  • Überwachung von Zahlungseingängen, Fristen-kontrolle

 

Was Sie lediglich tun müssen:

  • Zuschicken einer Kopie des Basisvertrags, der gestellten Rechnung und ggf. der letzten Mahnung online, per Fax oder auf dem Postweg.
  • Benennung eines Ansprechpartners in Ihrem Haus

 

Was kostet es Sie?

 

In der Regel nichts, wenn Sie Ihre bestehende Forderung von unserer Kanzlei bei Ihrem Schuldner beitreiben lassen, da Ihr Schuldner im Rahmen des Verzugsschadens grundsätzlich auch die Gerichts- und Anwaltsgebühren zu zahlen hat. Allerdings müssen die Gerichtsgebühren durch Sie, wie in allen Gerichtsverfahren notwendig, vorgeschossen werden.

 

Im Falle eines Vergleichs, Nichtbestehens der Forderung oder gesetzlicher Zahlungsunfähigkeit des Schuldners haben Sie lediglich die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz streitwertabhängig zu bezahlen.

 

 

 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Forderungsmanagement - Mahnwesen - Zwangsvollstreckungswesen !

 

 

  

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer 


 

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