
Leider sind "Pferde-Erlebnisse" nicht immer positiv.
Schon mancher Pferdebesitzer, Reiter, Ausbilder
und Reitstallbetreiber kann dies bestätigen.
Erfahrungsgemäß kommt es vorallem in folgenden Rechtsangelegenheiten immer wieder zu Rechts-
streitigkeiten:
- Pferdekaufvertrag
- Ankaufsuntersuchung
- Einstellvertrag
- Berittvertrag
- Pferdeüberlassungsvertrag / Reitbeteiligung
- Tierhalterhaftung / Reitunfall
- Reitvereinssatzung
- Veranstaltungsvertrag
- Sonstige Gewährleistungs- und Haftungsfälle, z.B. bei Pferdeanhänger, Pferdeausstattung, Turnier, usw.
Wir beraten und vertreten Reiter, Pferdebesitzer und Reitstallbetreiber in den oben
genannten Rechtsangelegenheiten rund ums Pferd und den Reitsport.
Unsere Leistung umfasst:
die Gestaltung und Prüfung von Verträgen,
die anfängliche bzw. fortgesetzte Beratung zu bestehenden Rechtsfragen
bzgl. Verträgen, Satzung, Haftungs- und Gewährleistungsfällen, Reitunfall, usw.sowie die außergerichtliche und wenn nötig die gerichtliche Vertretung bei beste-
henden Ansprüchen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer