
Unsere Rechtsanwält stehen Ihnen in folgenden strafrechlichen
Angelegenheiten als versierte Strafverteidiger zur Seite:
- Allgemeines Strafrecht Diebstahl, Raub, Betrug, Körperverletzung, Falschaussage…
- Betäubungsmittelstrafrecht Verstöße durch Drogen
Verkehrsstrafrecht
Staßenverkehrsgefährdung, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt unter Drogeneinwirkung, Nötigung im Straßenverkehr, Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung,
Unfallflucht , Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren trotz Fahrverbots…
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, strafbefreiende Selbstanzeige...
Kapitalstrafrecht
Totschlag, Mord...
Als Ihr Strafverteidiger beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Strafverfahrens:
Ermittlungsverfahren
Polizeiliche Vorladung, polizeiliche Anhörungsschreiben, Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme, U-Haft, Anklage und Strafbefehl
Berufung / Revision
Strafvollstreckungsverfahren
Dabei ist das oberste Ziel unserer Tätigkeit in allen Strafsachen die Prüfung einer Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens ohne Strafe. Wenn dies nicht zu vermeiden ist, verteidigen wir Sie im gerichtlichen Strafverfahren.
In Strafverfahren mit mehreren Angeklagten erfolgt eine Zusammenarbeit mit weiteren Strafverteidigern. Jeder Angeklagte profitiert somit von einer gemeinsam ausgearbeiteten Sockelverteidigung.
BITTE BEACHTEN SIE !
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Gerade im Strafrecht gilt:
Je früher der Anwalt im Strafverfahren eingeschaltet wird,
desto mehr kann der Anwalt bereits im Vorfeld auf das Strafverfahren einwirken
und desto höher sind die Chancen einer Verfahrenseinstellung/Verbesserung des Verfahrensausgangs.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Gaiser