
Gerade bei der Abfassung von Verträgen ist eine ganz besondere Sorgfalt und langjährige Erfahrung wichtig, denn ein juristisch einwandfreier Vertrag mit individuellen Vertragsklauseln dient Ihrer Absicherung und der Wahrung Ihrer Rechte.
Da dies einer der Schwerpunkte unserer lang- jährigen, anwaltlichen Tätigkeit ist, haben Sie in uns einen kompetenten Beratungspartner.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts bestehen in:
der Vertragsgestaltung für Unternehmen und Privatpersonen
der Überprüfung von Verträgen jedweder Art
Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dies gilt vorallem für folgende Rechtsgebiete:
Gesellschaftsrecht, Gewährleistungsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienst- und Arbeitsvertragsrecht, Handelsrecht, Verbraucherschutz, Versicherungsrecht und Wohnungseigentümerrecht.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Fischer