Ihr Rechtsanwalt und Anwalt für Eventrecht in Stuttgart.
Wir beraten und begleiten schon seit über 20 Jahren im Eventrecht und helfen während der Planungsphase Ihrer Veranstaltung mit juristischem Knowhow und Kenntnissen zu "Haftungsfallen". Wir unterstützen bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge, insbesondere Veranstaltungsvertrag oder Künstlervertrag, und beraten umfassend zu Fragen der Haftung und des Haftungsausschluss, des Musikrechts, der Einhaltung der GEMA-Richtlinien sowie des Markenrechts und Urheberrechts in Bezug auf Bildrechte und Tonrechte, So ist Ihr Event rechtlich abgesichert, denn eine Abmahnung ist teuer. Aber auch da können wir helfen.
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