Ihr Wille ist, was zählt !
und wir setzen ihn um !
Gerne sind wir als Testamentsvollstrecker für Sie tätig !
Das machen wir schon seit über 20 Jahren.
Ihr Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter in Stuttgart.
Denn auch wenn Sie ein Testament gemacht haben, so ist Ihren Angehörigen im Todesfall erfahrungsgemäß Ihr tatsächlicher Wille nur bedingt bekannt, manchmal sehr konträr bekannt oder manchmal sogar gar nicht. Dies führt zu unnötigen Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen bzw. Erben, die aber sehr einfach umgangen werden können, indem Ihr Testament juristisch einwandfrei formuliert und rechtssicher ist, und zudem vorab ein Testamentsvollstrecker zur Testamentsvollstreckung ernannt wird, der in Ihrem Namen und nach Ihrem Willen handelt. Als Testamentsvollstrecker bieten sich Angehörige und langjährige Freunde an, denen Sie vertrauen. Sofern Sie Ihre Angehörigen oder Freunde jedoch nicht als Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, um diese nicht mit eventuell auftretenden Erbstreitigkeiten zu belasten, bieten wir Ihnen an, als Ihr Rechtsanwalt (der Ihren Willen durch die Testamentserstellung kennt) und als neutrale Person die Aufgabe des Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Aus vielen positiven Erfahrungen können wir hierzu nur raten, wenn Sie bereits im Vorfeld Bedenken haben, dass es nach Ihrem Tod zu Familienstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen kommen könnte.
Sollten Sie als Angehörige(r) oder Freund(in) zum Testamentsvollstrecker ernannt worden sein und juristischen Beistand benötigen, bieten wir Ihnen gerne an, Sie während Ihrer Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung Schritt für Schritt zu begleiten. um Ihnen eine juristische Absicherung zu gewährleisten. Wir leiten Sie durch den Testamentsvollstreckungsprozess hindurch und setzten uns bei Bedarf auch mit dem Nachlassgericht in Verbindung. Auf diese Weise helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg durch die nicht immer ganz einfache Testamentsvollstreckung hindurch.
Gerne beantworten wir Fragen zu:
E-Mail. fischer@stuttgart-anwaltskanzlei.com