Anwaltskanzlei Stuttgart
FISCHER  SEIFERT  GAISER

Testament

In allen testamentarischen Fragen Kompetent beraten ! 


Ob in der Gestaltung eines Testaments oder in dessen Auslegung. 

 Wir arbeiten für Sie verantwortungsvoll, individuell, nach Ihren Wünschen und mit sehr viel Erfahrung ! 

 Auf Wunsch auch als Testamentsvollstrecker !

 Ihr Rechtsanwalt und Anwalt für Testament in Stuttgart.

 Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung schon seit über 20 Jahren in allen Fragen rund um das Thema Testament. Wir unterstützen Sie kompetent bei Ihrer Testamentserstellung und Testamentsgestaltung  und beraten Sie ausführlich zu Ausstattung, NießbrauchSchenkung und Vermächtnis, um Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen bei der Durchsetzung sowie bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und beantworten Ihre Fragen zur Testamentsauslegung oder Testamentsanfechtung. Verlassen Sie sich auf unsere jahrzehntelange Erfahrung.



Gerne beantworten wir Fragen zu: 


  • Ausstattung zu Lebzeiten
  • Auslandsvermögen
  • Betriebsnachfolge / Unternehmensnachfolge / Übergangsregelung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
  • Erbengemeinschaft
  • Erbstreitigkeiten
  • Nachlass
  • Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung - Termin
  • Pflichtteil /Pflichtteilsanspruch
  • Schenkung
  • Stiftung
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsaufbewahrung
  • Testamentsauslegung
  • Testamentsbeurkundung / Notartermin
  • Testamentserstellung
  • Testamentsgestaltung Privatperson / Unternehmer
  • Testamentsüberprüfung
  • Testamentsvollstrecker RA Alexander Fischer
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Verschuldeter Nachlass 
  • Vollmacht


Hierzu noch weitere Informationen:

Testamentserrichtung / Testamentsgestaltung
Zur juristisch einwandfreien, individuellen Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung, die Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, ist eine fundierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Dies gilt auch, wenn es sich um Betriebsvermögen, eine Unternehmensnachfolge oder um Vermögen im Ausland handelt.
Damit Ihr Testament nicht ein unvollkommenes Standard-Testament wird oder Folgen enthält, die Sie nicht wollen (z.B. beim Ehegattentestament) oder von denen Sie gar nichts wissen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Testament rechtsverbindlich und vollständig. Auslegungsprobleme bestehen dann im Erbfall nicht mehr.

Testamentsüberprüfung
Besteht bereits ein Testament, und Sie wollen es auf seinen juristisch einwandfreien Inhalt entsprechend Ihren Wünschen überprüfen lassen, so werden wir Ihnen mit fachkundigem Rat und Kompetenz zur Seite stehen. Dabei sind Diskretion und Vertrauen für uns selbstverständlich.
Durch unseren engen Kontakt zu Steuerberatern ist ebenfalls eine steuerliche Überprüfung Ihres Testaments in unserer Kanzlei möglich.

Testamentsbeurkundung
Eine notarielle Beurkundung des Testaments ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist jedoch häufig empfehlenswert. Wir arbeiten in Kooperation mit mehreren Notaren, bei denen wir für unsere Mandanten auf deren Wunsch hin einen Beurkundungstermin vereinbaren können. Dies ist in der Regel sehr zügig möglich.

Testamentsaufbewahrung
Für unsere Mandanten bewahren wir die erstellten Testamente auf Wunsch auf.

Testamentsvollstreckung
Auch wenn Sie ein Testament gemacht haben, so ist Ihren Angehörigen im Todesfall oftmals Ihr tatsächlicher Wille nur bedingt bekannt (oder manchmal sogar gar nicht, wenn es mehrere Testamente gibt). Dies führt erfahrungsgemäß zu völlig unnötigen Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen, die aber sehr einfach umgangen werden können, indem Ihr Testament juristisch einwandfrei formuliert ist und zudem ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, der in Ihrem Namen und nach Ihrem Willen handelt.  Als Testamentsvollstrecker bieten sich Angehörige und langjährige Freunde an, denen man vertraut. Sofern Sie Ihre Angehörigen oder Freunde jedoch nicht als Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, um diese nicht mit eventuell auftretenden Erbstreitigkeiten zu belasten, bieten wir Ihnen an, als Ihr Rechtsanwalt, der Ihren Willen durch die Testamentserstellung kennt, die Aufgabe des Testamentsvollstreckers als neutrale Person zu übernehmen. Aus Erfahrung können wir hierzu nur raten, wenn Sie bereits im Vorfeld Bedenken haben, dass es nach Ihrem Tod zu Familienstreitigkeiten kommen könnte.
Wir arbeiten schon seit vielen Jahren sehr professionell und verantwortungsvoll als Testamentsvollstrecker, erledigen alle Formalien und  setzen Ihren testamentarischen Willen durch. Denn das ist, was zählt !

Testamentsanfechtung / Pflichtteil
Sollte ein bereits bestehendes Testament zweifelhaft sein, da der tatsächliche Wille des Verstorbenen nicht mit dem Testament des Verstorbenen übereinstimmt, oder sollte ein Pflichtteil eingefordert oder ausgeschlagen werden, so werden wir Sie im Rahmen einer erbrechtlichen Erstberatung über Ihre Erfolgsaussichten, Risiken, möglichen Kosten und über die geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte informieren. Um eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erzielen, treten wir für Sie als kompetenter und langjährig erfahrener Vermittler auf. Dabei ist unser Bestreben, Ihre Rechte optimal durchzusetzen. Sollte ein erbrechtliches Gerichtsverfahren dennoch nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Sie mit viel Erfahrung, um Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.



  Ihr Ansprechpartner

 

Kontakt

Tel. 0711 7350777

E-Mail. fischer@stuttgart-anwaltskanzlei.com



 
 
 
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